Registrierung für freiwillig Engagierte
Unser Versicherungsschutz gilt für freiwillige Hilfeleistungen der eingetragenen Personen, die nicht im Rahmen großer Träger- oder Freiwilligenorganisationen erfolgen. Bitte beachte dabei, dass nur bei Schadensfällen, die sich im Zuge der Ausübung deiner freiwilligen Tätigkeit ereignen, ein Leistungsanspruch besteht und du dies glaubhaft machen musst (z.B. über Zeitaufzeichnungen). Die Versicherung wirkt subsidiär, ist also eine Ergänzung und kein Ersatz zur Eigenvorsorge.
Füll einfach das folgende Formular aus – wir überprüfen dann, ob ein Versicherungsschutz in deinem Fall möglich ist und melden uns bei dir mit weiteren Infos!